Bedingungen zur Verrechnung bei verpassten Terminen

Um eine optimale Organisation zu gewährleisten und allen Patientinnen und Patienten den Zugang zu unseren Leistungen zu sichern, können verpasste Termine oder Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, in Rechnung gestellt werden. Diese Bedingungen werden fair und mit gesundem Menschenverstand angewendet.

  1. Dentalhygieniker und Dentalhygienikerin (DH)

Bei einem verpassten Termin (nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt):

  • 1. verpasster Termin: Pauschale von CHF 65.–
  • 2. verpasster Termin: Pauschale von CHF 65.–
  • 3. verpasster Termin: Pauschale von CHF 65.–

Hinweis:
Die Anwendung dieser Gebühren erfolgt mit gesundem Menschenverstand, insbesondere bei Vorliegen eines medizinischen Attests, eines gültigen Nachweises oder unter Berücksichtigung der Patientenhistorie.

 

  1. Zahnarzt und Zahnärztin (ZA)

Bei verpassten Terminen (nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt) erfolgt die Verrechnung entsprechend der reservierten Zeit:

  • 1. verpasster Termin: Verrechnung von mindestens 15 Minuten
  • 2. verpasster Termin: Verrechnung von mindestens 30 Minuten
  • 3. verpasster Termin: Verrechnung von mindestens 50 % der reservierten Zeit

 

  1. Ausnahmen
  • Keine Verrechnung bei Terminen unter 30 Minuten.

 

  1. Historie der Anwendung
  • Verpasste Termine werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren berücksichtigt, um die Reihenfolge (1., 2. oder 3. verpasster Termin) festzustellen.